24. Dezember 2024

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen,

Wir möchten uns für Ihre Treue im letzten Jahr bedanken. Für viele spannende Projekte und auch für gemeinsame Herausforderungen.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und schöne Feiertage. Hoffentlich können Sie diese so verbringen, wie Sie es sich wünschen.

Genießen Sie die Zeit und hoffentlich auch einige freie Tage.
Fröhliche Weihnachten!

 

Noch einmal ein Weihnachtsfest,

Immer kleiner wird der Rest, Aber nehm ich so die Summe,

Alles Grade, alles Krumme,

Alles Falsche, alles Rechte,

Alles Gute, alles Schlechte –

Rechnet sich aus all dem Braus

Doch ein richtig Leben heraus.

Und dies können ist das Beste

Wohl bei diesem Weihnachtsfeste.
(Theodor Fontane)

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News

25.12.2025

Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.

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