07. Januar 2021

Gesetz zur Entlastung von Immobilienkäufern

Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.

Teilung der Provision
In vielen Bundesländern mussten Immobilienkäufer bislang die Maklerkosten allein übernehmen, vor allem Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen profitieren von dieser Neuregelung. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten mussten Käufer bislang die komplette Maklerprovision in Höhe von bis zu 7,17 Prozent des Kaufpreises übernehmen.

Gesetz als Chance für Maklerbranche
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD sagt: „Für den Berufsstand ist die Neuregelung Herausforderung und Chance zugleich. Die Herausforderung liegt in der wechselseitigen Begrenzung. Der Verkäufer verhandelt künftig die Provision für den Käufer mit. Hierin liegt aber auch eine Chance. Denn nur die professionellen und gut ausgebildeten Makler werden erfolgreich mit dem Verkäufer verhandeln. Das ist gut für den Wettbewerb und die Professionalisierung der Branche“.

Aktueller Beitrag

21.08.2025

Ein Stück Kupferdreher Geschichte in neuen Händen

Das markante Gebäudeensemble an der Kupferdreher Straße / Bahnstraße im Essener Stadtteil Kupferdreh hat einen neuen Eigentümer gefunden. Mit dem Verkauf wurde bewusst eine Entscheidung für den Erhalt getroffen – für ein Stück Stadtteilidentität, das vielen Menschen in Essen-Kupferdreh seit Jahrzehnten vertraut ist. Mit Respekt für Ort und Geschichte Im Mittelpunkt steht das historische Eckhaus […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht